Hilfreiche Infos für Motorradfahrer
B196-Führerschein: Vorteile für Auto- und Motorradfahrer
Wir helfen Ihnen zu verstehen, was Sie wissen müssen, um einen B196-Führerschein zu erhalten.
Klicken Sie auf die untenstehenden Links, um problemlos durch Ihr Interessengebiet oder Ihre Bedenken bezüglich des B196-Führerscheins zu navigieren.
Das Wichtigste zur B196 Verlängerung
Schulung für den B196-Führerschein
Insgesamt müssen Sie an mindestens neun Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten teilnehmen. Laut FEV sollen diese Maßnahmen einen sicheren, verantwortungsbewussten und umweltfreundlichen Umgang mit Krafträdern der Klasse A1 gewährleisten. Die neun Einheiten teilen sich wiederum auf in:
- Mindestens vier Theorie-Sitzungen à 90 Minuten
- Die Inhalte richten sich nach Anlage 2.1 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung.
- Mindestens fünf praktische Fahrstunden à 90 Minuten
- Hierfür können Sie entweder ein eigenes Motorrad oder ein Fahrzeug der Fahrschule nutzen.
Nachdem Sie die vorgeschriebenen 9×90 Minuten (also 13,5 Zeitstunden) Unterricht abgeleistet haben, ist die Ausbildung bereits beendet. Eine gesonderte Prüfung müssen Sie für den B196-Führerschein nicht mehr ablegen. Das liegt daran, dass zulässige Teilnehmer ohnehin schon seit mindestens fünf Jahren eine Pkw-Fahrerlaubnis besitzen und dementsprechend mit dem deutschen Straßenverkehr vertraut sind.
Neue Fahrerlaubnis-Verordnung für Krafträder
Am 31. Dezember 2019 trat offiziell eine weitere Änderung der Straßenverkehrsordnung ab 2020 in Kraft. Diese knüpft an eine Regelung an, die bis 1980 in Deutschland bestand: Damals durfte man mit einem Pkw-Führerschein der Klasse 3 auch Leichtkrafträder ohne Ausbildung bzw. Prüfung fahren. Die „Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ vom 31.12.2019 greift die ehemalige Regelung nun in modifizierter Form wieder auf. Der Hintergrund: Ein leichterer Zugang zu Leichtkrafträdern durch einen B196-Führerschein soll dazu ermutigen, vermehrt auf alternative Antriebe (beispielsweise E-Roller) umzusteigen. Gleichzeitig darf natürlich die Sicherheit nicht zu kurz kommen. Deswegen sieht die Vierzehnte Verordnung in § 6 zur „Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196“ folgende Einschränkungen vor:
- Der Antragsteller verfügt seit mindestens fünf Jahren über einen Führerschein der Klasse B.
- Der Antragsteller ist über 25 Jahre alt.
- Der B196-Führerschein gilt nur innerhalb Deutschlands.
Nicht nur für den jeweiligen Fahrer, auch für die zulässigen Fahrzeuge sind klare Vorschriften festgelegt. So bezieht sich die Schlüsselzahl 196 ausschließlich auf Krafträder (mit Beiwagen) der Klasse A1. Konkret bedeutet das:
- Der Hubraum umfasst bis zu 125 cm³.
- Die Motorleistung liegt bei einem Höchstwert von 11 kW.
- Das Verhältnis zwischen Leistung und Gewicht beträgt maximal 0,1 kW/kg.
Nicht zuletzt müssen Sie für einen B196-Führerschein außerdem eine Ausbildung an der Fahrschule absolvieren. Aber kein Grund zur Sorge: Alles in allem ist dieses Procedere mit einem geringen Zeit- und Kostenaufwand verbunden.
Vergessen Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie Hilfe benötigen. Wir helfen Ihnen gerne immer so schnell wie möglich.
Wie komme ich zum B196-Führerschein?
- Aktuelles biometrisches Lichtbild
- Bescheinigung über den Besuch der Fahrschule gemäß Anlage 7b der Fahrerlaubnisverordnung (FEV).
- In besagter Anlage 7b ist genau festgelegt, wie die notwendige Ausbildung zum B196-Führerschein abläuft. Wir geben dir hier einen Überblick über die wichtigsten Schritte.
B196-Führerschein im Ausland?
Wer in Deutschland eine Fahrerlaubnis der Klasse B erworben hat, darf prinzipiell auf sämtlichen Straßen in der EU am Steuer sitzen. Anders sieht es allerdings bei der Schlüsselzahl 196 aus. Zwar gibt es in vielen europäischen Staaten vergleichbare Regelungen. Diese gelten jedoch immer nur für Personen, die eine Fahrprüfung in dem jeweiligen Land absolviert haben. Ein deutscher B196-Führerschein allein hilft Ihnen daher auf Auslandsreisen nicht weiter. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht zu aktuellen Regelungen in einzelnen EU-Ländern.
- Italien:
Pkw-Führerscheine umfassen Fahrzeuge der Klasse A1 (nur auf nationalem Hoheitsgebiet).
- Belgien:
Pkw-Führerscheine, die zwischen 1967 und 1988 ausgestellt wurden, beinhalten die Klasse A.
- Luxemburg:
Pkw-Führerscheine, die vor Juli 1977 ausgestellt wurden, berechtigen ebenfalls zum Fahren von Krafträdern der Klasse A.
- Norwegen:
Führerscheine der Klassen 1 und 2, die vor April 1979 ausgestellt und später in das Modell N2/N3 der Klasse BE übertragen wurden, beinhalten die Klasse A1.
- Frankreich:
Pkw-Führerscheine umfassen die Klasse A1, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Ausstellung zwischen dem 1. Januar 1955 und dem 18. Januar 2013
- Konkreter Nachweis einer fünfjährigen Fahrpraxis oder
- Teilnahme an einer drei- bis siebenstündigen Ausbildung
- Österreich: Pkw-Führerscheine beinhalten A1-Krafträder, wenn:
- Fahrer seit mindestens fünf Jahre ohne Unterbrechung über eine Fahrerlaubnis der Klasse B verfügen und
- Nachweise über mindestens 6 Stunden Fahrunterricht vorliegen.
Die gleiche Regelung wie in Österreich besteht (mit leichten Abweichungen) außerdem in Spanien, Portugal, der Tschechischen Republik und Lettland.
Hallo, ich habe bereits einen B-Führerschein. Ich habe kürzlich einen Scooter 400cc gekauft. Welche Kategorie von Führerschein brauche ich?
Sie können einen einfachen Führerschein der Klasse A erwerben, mit dem Sie Ihr Fahrrad fahren dürfen.
Ich komme aus Frankreich und suche ein B196-Zertifikat für mein Motorrad.
Ja, es ist möglich, den B196-Führerschein zu machen, egal ob Sie aus Deutschland kommen oder nicht. Bitte senden Sie uns eine Anfrage über unsere Kontaktseite für weitere Informationen, danke.
Wie funktioniert das?
Hallo, bitte senden Sie uns eine Anfrage für weitere Informationen